Herzlich willkommen,
unsere Kanzlei ist eine mittelständische Kanzlei in Ostwestfalen-Lippe und existiert in Bad Salzuflen seit 1934 – sie gehört damit zu den ältesten Kanzleien vor Ort.
Sowohl der private als auch der geschäftliche Alltag wirft immer wieder Probleme auf, die eine rechtliche Beratung erfordern. In diesen Situationen unterstützen wir unsere Mandanten seit Jahrzehnten persönlich und kompetent. Wir gewährleisten dabei sowohl für mittelständische Unternehmen als auch für Privatpersonen eine qualifizierte, umfassende außergerichtliche Beratung und gerichtliche Prozessvertretung. Auch im Rahmen des Notariats stehen wir Ihnen gerne beratend und gestaltend zur Seite.
Eine Übersicht unserer Tätigkeitsschwerpunkte finden Sie nachfolgend. Falls Sie darüber hinaus Fragen zu unseren Leistungen haben oder direkt einen Beratungstermin vereinbaren möchten, zögern Sie nicht, uns telefonisch oder per E-Mail zu kontaktieren. Mit unserer langjährigen Erfahrung, die oft den Unterschied ausmacht, helfen wir Ihnen gerne weiter.
Marlis Peters, Jürgen Schwiete und Mitarbeiter
Die Tätigkeit des Notars wird häufig nur mit dem Verlesen von Verträgen in Zusammenhang gebracht. Doch sie geht weit darüber hinaus. So beraten wir im Notariat Käufer und Verkäufer, Gesellschaftsgründer, angehende Eheleute oder die Testierenden individuell über die wichtigsten zu regelnden Faktoren, entwerfen für Sie Kauf-, Gesellschafts- oder Eheverträge, gestalten Vollmachten, Testamente, Erbverträge und Erbscheinsanträge und beurkunden anschließend den Willen unserer Mandanten.
Ebenso kümmern wir uns um die Abwicklung der notariellen Urkunde und übernehmen alles, was lästig ist:
Von der Einholung von Zustimmungserklärungen und der Einhaltung von Mitteilungspflichten über die Überwachung von Kaufpreiszahlung und die rechtzeitige Einreichung von Anträgen an Grundbuchämter oder Handelsregister bis hin zur Ausfertigung der Verträge, der Registrierung von Vorsorgevollmachten im Zentralen Vorsorgeregister und der amtlichen Verwahrung von Testamenten.
Das Kernstück der Arbeit des Notars ist die Beurkundung von Willenserklärungen, also das Verlesen und Unterzeichnen von Verträgen oder Testamenten, Erklärungen und eidesstattlichen Versicherungen.
Die notarielle Urkunde genießt einen ganz besonderen Status, der weit über den privat geschlossenen Vertrag hinausgeht. Der Inhalt ist von einem spezialisierten Juristen entworfen worden – über den Vertragsschluss, seinen Zeitpunkt, die Identität und die Geschäftsfähigkeit der Unterzeichnenden gibt es keinen Zweifel. Irrtümer werden so praktisch ausgeschlossen, es herrscht Rechtssicherheit. Zudem kann sich ein Schuldner in der Urkunde der "sofortigen Zwangsvollstreckung" unterwerfen. Dies klingt schlimmer, als es ist und geschieht regelmäßig bei der Bestellung von Grundschulden und Hypotheken für Banken zur Finanzierung des Kaufpreises einer Immobilie. Die Unterwerfung bedeutet, dass der Gläubiger (etwa die Bank) im Falle der Nichtzahlung der Darlehensraten unmittelbar den Gerichtsvollzieher mit der Pfändung von Gegenständen beauftragen oder die Zwangsversteigerung des Grundstücks veranlassen darf. Ein teures Gerichtsverfahren, dessen Kosten der Schuldner außerdem zu tragen hätte, entfällt somit. Damit steht die notarielle Urkunde auf einer Stufe mit dem gerichtlichen Urteil.
Auch ein notarielles Testament erspart im Normalfall die Durchführung des kostspieligen und zeitraubenden Erbscheinverfahrens, eine notarielle Vorsorgevollmacht erlaubt sogar die Aufnahme von Darlehen (etwa zur Sanierung des Familienheims) und die Verfügung über Immobilien. Im Bereich der Kapitalgesellschaften wie der GmbH und beim Grundstückskauf ist die Beteiligung des Notars oftmals Pflicht, bei der Gründung von Personengesellschaften wie der KG und OHG kann sie späteren Streit vermeiden helfen.
Eine weitere wichtige Tätigkeit des Notars ist die Beglaubigung von Tatsachen, wie zum Beispiel von Unterschriften. So müssen beispielsweise alle Anmeldungen zum Handelsregister und alle Bewilligungen zum Grundbuch "notariell beglaubigt" sein, um die Richtigkeit dieser Register zu garantieren. Das heißt, der Notar hat sich über die Identität des Unterschreibenden versichert und bezeugt, dass dieser vor ihm unterschrieben oder die bereits vorher vollzogene Unterschrift als eigene anerkannt hat. Sofern die notwendigen Dokumente noch nicht vorhanden sind, entwerfen wir die Anmeldungen und Bewilligungen selbst und beraten Sie umfassend über die damit verbundenen Folgen und die weiteren einzureichenden Dokumente.
Verkehrsunfälle gehören zu den größten Risiken des täglichen Lebens. Diese ohnehin belastende Situation konfrontiert Sie leider zudem oftmals auch mit rechtlichen Problemen.
Meist bestehen Unsicherheiten bezüglich der
Unfallverursachung, der Höhe des Schadens und der Frage, ob die Versicherer den Schaden korrekt regulieren. Wir stehen Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung zur Seite und nehmen uns dieser Problemfelder an. Zudem beraten und vertreten wir Sie in Bußgeldangelegenheiten und Verkehrsstrafsachen. Durch frühzeitiges, anwaltliches Tätigwerden lässt sich, unserer Erfahrung nach, oftmals ein Bußgeld mindern oder ein Fahrverbot vermeiden.
Mietrecht
Die Wohnung ist der zentrale Bestandteil des privaten Lebens. Aufgrund der oftmals gegensätzlichen
Interessenlage von Vermieter und Mieter lassen sich Konflikte jedoch kaum vermeiden. Ob Vermieter oder Mieter – wir stehen Ihnen sowohl bei der Konfliktvermeidung als auch bei der Lösung etwaiger Probleme zur Seite. So beraten wir Sie bei einer umsichtigen Vertragsgestaltung und setzen notfalls Ihre Interessen im Falle der Beendigung des Mietverhältnisses durch.
Das Immobilienrecht ist eine komplexe Materie. Im Notariat arbeiten wir für unsere Mandanten die erforderlichen Vertragstexte aus, beurkunden sie und betreuen die Abwicklung für die Beteiligten. So besorgen wir zum Beispiel notwendige behördliche Genehmigungen, kümmern uns um die Löschung von Rechten im Grundbuch und schützen Sie als Erwerber durch die Eintragung von Vormerkungen vor ungesicherten Vorleistungen.
Im Rahmen der Finanzierung von Immobilien beurkunden wir selbstverständlich auch Grundschulden und Hypotheken. Im Rahmen unserer anwaltlichen Tätigkeit stehen wir Ihnen bei mietrechtlichen Streitigkeiten zur Seite, die sich bei der Vermietung von Immobilien leider oftmals nicht vermeiden lassen. Dies betrifft rechtliche Fragestellungen wie Mietvertragsgestaltung, Zeitmietvertrag,
Aufhebungsvertrag, Kündigung wegen Eigenbedarfs, Modernisierung, Räumung, Mängelbeseitigung, Minderung, Betriebskostenabrechnung, Schönheitsreparaturen, Kleinreparaturen, Renovierungspflichten, Mietkaution und vieles mehr. Unsere langjährige Erfahrung auf dem Gebiet des Mietrechts ermöglicht es uns dabei, Ihre Interessen – ob als Vermieter oder Mieter – gleichermaßen effizient zu vertreten.
Im Bereich des Familienrechts werden wir im Notariat unter anderem bei der Beurkundung von Eheverträgen, Scheidungsfolgenvereinbarungen und Adoptionen tätig. Dabei ist insbesondere vor einer Eheschließung eine Beratung über das gesetzliche Eherecht und die Möglichkeiten, dieses durch Vereinbarung zwischen den Eheleuten zu gestalten, jedem Ehepaar zu empfehlen.
Unsere Beratung beginnt entsprechend vor der Eheschließung, wie zum Beispiel bei der Erstellung von Eheverträgen. Wir vertreten Sie jedoch auch bei Ehescheidungen einschließlich der Folgesachen, wie zum Beispiel bei Fragen des Zugewinns, der Geltendmachung von Ansprüchen auf Unterhalt sowie hinsichtlich Umgangs- und Sorgerechte, die gemeinsame Kinder betreffen.
Das Vererben von Vermögen gewinnt zunehmend an wirtschaftlicher Bedeutung. Im Notariat bieten wir Ihnen vom ersten Beratungsgespräch bis zur abschließenden Beurkundung rechtliche Unterstützung bei der Übertragung Ihres Vermögens zu Lebzeiten und hinsichtlich des Übergangs. Dazu gehört die Errichtung von Testamenten, Erbverträgen, Schenkungsverträgen, Erbscheinsanträgen sowie die rechtliche Beratung bei Erbauseinandersetzungen.
Man kann sich gegen nahezu jedes Risiko des täglichen Lebens versichern. Im Schadenfall kann es jedoch zu Problemen zwischen Versicherern und Versicherungsnehmern kommen. Schwerpunktmäßig vertreten wir dabei seit Jahrzehnten überregionaltätige Versicherungsunternehmen in Ostwestfalen in Fällen der Auseinandersetzung mit ihren Versicherungsnehmern im Bereich von Hausrat, Wohngebäuden und allgemeiner Haftpflichtversicherung. Die damit einhergehende Erfahrung ermöglicht es uns aber zugleich, Ihnen als Versicherungsnehmer im Schadenfall effektive rechtliche Unterstützung bieten zu können. Dies gilt insbesondere bei der Klärung des Umfangs Ihrer Leistungsansprüche bei Brand-, Sturm- und Leitungswasserschäden.
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